§ 1 Name, Sitz und Zweck
(1) Der Verein resQdogs mit Sitz in der Villbacher Straße 51, 63619 Bad Orb verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Zweck des Vereins ist der Tierschutz.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Aufklärung, Belehrung und gutes Beispiel. Er hat Verständnis für das Wesen Tier zu
erwecken, Wohlergehen zu fördern, jede Tiermisshandlung zu verhüten und
strafrechtliche Verfolgung ohne Ansehen der Person des Täters zu veranlassen.
b) Der Verein widmet sich der Vermittlung von Fund- und Abgabehunden, sowie aus
Tierheimen, Privatinitiativen und Tierschutzvereinen in Deutschland, EU-Ländern und
Drittländern, insbesondere der Rassehunde, sowie deren Mixe in ein endgültiges
Zuhause.
c) Der Verein unterstützt Kastrationsaktionen von verwilderten, ausgesetzten Hunden,
deren Kastration im Sinne des Tierschutzes erforderlich ist, sowohl in Deutschland wie
auch in EU-Ländern und Drittländern.
d) Der Verein unterstützt in Einzelfällen in Not geratene Tierhalter bei der notwendigen
Versorgung ihrer Tiere.
e) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Einrichtung von Pflegestellen zur vorübergehenden Aufnahme von Tieren,
- Zusammenarbeit mit Tierheimen, Privatinitiativen und anderen Vereinen,
- Einsatz von ehrenamtlichen Helfern
- Zusammenarbeit mit Tierärzten
f) Der Satzungszweck wird ebenso dadurch verwirklicht, vermisste, zugelaufene und
gefundene Haustiere dem rechtmäßigen Besitzer zuzuführen.
(2) Der Verein wird zur Eintragung am zuständigen Registergericht angemeldet. Nach
Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mittelverwendung
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Körperschaft.
§ 4 Begünstigung von Dritten
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Vermögensverwendung bei Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen des Vereins an Tierschutz Main-Kinzig e.V., der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 6 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat,
Minderjährige mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und jede Körperschaft des
öffentlichen Rechts werden, die bereit ist Ziel und Zweck des Vereins zu verwirklichen.
(2) Der Antrag auf Erwerb der aktiven Mitgliedschaft ist schriftlich unter Angabe des Namens,
der Anschrift und der Telefonnummer des Antragstellers beim Vorstand zu stellen.
(3) Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ablehnungen müssen
nicht begründet werden. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht
dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet
endgültig.
(4) Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen
Vertreter erforderlich.
(5) Jedem Mitglied, das nicht Gründungsmitglied ist, wird nach Eingang des ersten
Mitgliedsbeitrages eine Mitgliedsbestätigung, sowie eine Satzung und Vereinsordnung
ausgehändigt.
§ 7 Tätigkeit der Mitglieder
(1) Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und für die übernommenen Pflegschaft
eigenständig.
(2) Die Betreuung, Vermittlung und Abgabe der Tiere in Halterschaft erfolgt
eigenverantwortlich und nach dem Zwecke des Vereines. Eine Beeinflussung bei der
Auswahl der neuen Halter des Tieres durch andere Vereinsmitglieder oder im Rahmen von
Spenden, gleich welcher Art, sind nicht gestattet. Die Auswahl und Abgabe der
Halterschaft erfolgt rein nach den Kriterien des Vereins und nach bestem Wissen und
Gewissen der durch Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes berechtigten
Mitglieder, der die Pflegestelle sowie eine Endstelle innehat.
(3) Eine Abgabe von Tieren in Halterschaft wider den Zweck des Vereines, trotz Kenntnis der
Umstände führt zum Ausschluss aus dem Verein.
§ 8 Vergütung des Vorstandes
Vorstandsmitgliedern des Vereins kann im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Verein eine
angemessene Vergütung und der Ersatz entstandener Aufwendungen gezahlt werden.
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitgliedes oder Auflösung der juristischen Person
b) durch freiwilligen Austritt,
c) durch Streichung von der Mitgliederliste,
d) durch Ausschluss aus dem Verein.
(2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit
einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem
Vorstand erklärt werden.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen
werden, wenn es trotz zweimaliger Abmahnung mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im
Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung
des zweiten Mahnschreibens zwei Monate verstrichen und die Beitragsschuld bis dahin
nicht beglichen ist. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
(4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung aus dem Verein
ausgeschlossen werden. Eine Begründung des Ausschlusses hat in Textform zu erfolgen.
§ 10 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit
bestimmt die Mitgliederversammlung.
§ 11 Organe
Organe des Vereins sind
(1) Die Mitgliederversammlung
(2) Der Vorstand.
§ 12 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören
insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands,
Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer*innen Festsetzung
von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung,
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und
Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese
aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
(2) Ein Stimmrecht steht nur aktiven Mitgliedern zu, welche im Sinne des § 5 Abs. 2 dieser
Satzung angenommen wurden
(3) Mitglieds- sowie Vorstandsversammlungen dürfen ausdrücklich online stattfinden.
(4) Die Mitglieder werden über eine anstehende Versammlung spätestens eine Woche im
Voraus in Textform informiert.
(5) Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt.
(6) Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliedsversammlung
verpflichtet, soweit das Interesse des Vereins dies erfordert. Dies ist insbesondere der Fall,
wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
(7) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen
(8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom
Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 13 Vorstand
(1) Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und
dem/der Kassenwart*in und dem/der Schriftführer*in. Sie vertreten den Verein gerichtlich
und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können
nur Mitglieder des Vereins werden.
(3) Wiederwahl ist zulässig.
(4) Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
(5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§ 14 Kassenprüfung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine*n Kassenprüfer*in.
(2) Diese*r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.
(3) Wiederwahl ist zulässig.
Bad Orb, 01.02.2022
resQdogs e.V
Villbacher Straße 51
63619 Bad Orb
Hessen, Germany